Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: AS Baustoffhandel, Hauptstraße 18, D-78579 Neuhausen.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "CD" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“ 

Hinweis zum Gesetz über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Hersteller (zu denen auch Importeure zählen) sind gesetzlich verpflichtet, in den Verkehr gebrachte alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Die Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) gekennzeichnet sein.

Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden dürfen. Sie sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Wie im ElektroG vorgeschrieben, verkaufen wir nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, die bei der zuständigen Behörde registriert sind. Eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte weisen diese Unternehmen ebenfalls nach. Es handelt sich hier um die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten jedes Herstellers oder Händlers, keine Werbung für unser Unternehmen oder unsere Produkte.

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